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Dr. Robert Faußner
Referent
Kirsten Bock, Stiftung Datenschutz
Moderation
Termine
- 24. November 2026, 12:00 - 13:00
Beschreibung
Der datenschutzrechtliche Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO beschäftigt weiterhin intensiv den EuGH, den BGH und die Instanzgerichte. Insbesondere Datenlecks, Scraping-Fälle und die unbefugte Offenlegung personenbezogener Daten werfen immer wieder die Frage auf, unter welchen Voraussetzungen Betroffene wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO Schadensersatz verlangen können.
Im Mittelpunkt stehen dabei zwei zentrale Fragen:
Welche Verstöße gegen die DSGVO können überhaupt einen Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO auslösen?
Wann liegt infolge eines solchen Verstoßes ein ersatzfähiger immaterieller Schaden vor?
Der Vortrag gibt einen kompakten Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der europäischen und deutschen Rechtsprechung und zeigt deren Bedeutung für die praktische Geltendmachung und Abwehr datenschutzrechtlicher Schadensersatzansprüche.
Dr. Robert Faußner, M.A., ist als Rechtsanwalt und Partner in der Münchener Wirtschaftskanzlei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Datenschutzrecht sowie dem europäischen Daten- und Digitalrecht. Dr. Robert Faußner promovierte zum datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO.