Ansprüche des Betriebsrats auf Schulungen, IT-Technik, Kostenerstattung etc.: Was kann der Betriebsrat verlangen, was darf der Arbeitgeber verweigern?

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Anmeldung zum Webinar

7. Mai 2024, 12:00 - 14:00
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Ansprüche des Betriebsrats: 

Was kann der Betriebsrat verlangen, was darf der Arbeitgeber verweigern? 

Ihre Referentin und Ihr Referent:

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Dr. Martin Kalf

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte

Rechtsanwalt

Dr. Martin Kalf berät seine Mandanten in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Hierbei liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte vor allem in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Kündigungsverfahren sowie in der Beratung zu betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsfragen. Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit als Syndikusrechtsanwalt kennt Herr Dr. Kalf auch die Mandantenperspektive und verfolgt einen zielorientierten und pragmatischen Beratungsansatz.

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Dr. Maike Flink

MEYER-KÖRING Rechtsanwälte

Rechtsanwältin

Dr. Maike Flink berät und vertritt Mandanten in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Ihre Tätigkeit umfasst unter anderem die Bereiche Kündigungsschutz, Betriebsverfassungsrecht sowie Vertragsgestaltung. Besonderes Augenmerk legt sie dabei auf praxisorientierte Lösungen und eine effiziente Durchsetzung der Interessen ihrer Mandanten, selbstverständlich auch vor Gericht.

Termine

  • 7. Mai 2024, 12:00 - 14:00

Inhalte des Webinars

• Anspruch auf Arbeitsbefreiung zur Wahrnehmung von BR-Aufgaben und Freistellung nach
  § 38 BetrVG

• Teilnahme- und Kostenerstattungsanspruch bezogen auf BR-Schulungen, incl.
   Reisekosten

• Anspruch auf Übernahme von Geschäftsführungs- und Rechtsdurchsetzungskosten

• Anspruch auf Überlassung von Sachmitteln und Büropersonal

• Anspruch auf Übernahme von Sachverständigenkosten

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