Anmeldung zum Webinar
Derzeit gibt es keine zukünftigen Termine für das Webinar.
Vortragender
Prof. Dr. Stefan Bendlinger
StB | Senior Partner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Grenzüberschreitend tätige österreichische Unternehmen müssen in ihren Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen auch ihre ausländischen Einkünfte erfassen. Je nach Einkunftsart, Spezifika des Geschäftes, Höhe der Besteuerung im Ausland und nach dem Staat, aus dem die Einkünfte stammen, ergeben sich unterschiedliche Verarbeitungsschritte. Fehler bei der richtigen Deklarierung der ausländischen Einkünfte bzw der im Ausland erhobenen Abgaben lösen Säumnisfolgen aus und können – wie die aktuelle Rechtsprechung belegt – finanzstrafrechtliche Folgen für den Steuerpflichtigen und seinen Berater haben. Wir zeigen Ihnen, was Sie bei der Verarbeitung ausländischer Gewinne, Verluste und bei ausländischen Steuern in den österreichischen Steuererklärungen beachten müssen.
Seminarinhalte:
1. Doppelbesteuerung und ihre Ursachen
2. Unbeschränkte Steuerpflicht und die Folgen
3. Aufteilung von Besteuerungsrechten in den österreichischen DBA
4. Ansässigkeit natürlicher und juristischer Personen
5. Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitswechsel
6. Rechtsgrundlagen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
7. Wirkungsweise von Anrechnungs- und Befreiungsmethode
8. Behandlung von Auslandsverlusten
9. Auslandseinkünfte in den österreichischen Steuererklärungen
10. Finanzstrafrechtliche Aspekte
Fortbildungsverpflichtung:
Diese Veranstaltung ist anrechenbar für 2 Stunden auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 71 Abs 3 WTBG
Teilnahmegebühr:
€ 195,00 zzgl. 20% USt
Zutritt zum Seminar und Seminarunterlage:
Sie erhalten 2 Std. vor Seminarbeginn ein Erinnerungsmail mit den Links zum Betreten des Webinarraums sowie zum Herunterladen des Handouts im PDF-Format.
Stornobedingungen:
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.