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Können Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie festlegen, welche Person das Gericht als Betreuer auswählen soll. Sie können dem Gericht auch mitteilen, wer keinesfalls Betreuer sein soll.
In unserem Online-Seminar erhalten Sie grundlegende Informationen zu den Themen Betreuung und Betreuungsverfügung.
Gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz