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Referent
Dr. Jens Eckahrdt
Beschreibung
Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 04.09.2025 (Rs. C-413/23) eine Grundsatz-Entscheidung zur Bestimmung des Personenbezugs getroffen. Die Entscheidung betrifft generell die Frage des Personenbezugs, aber vor allem wie diese bei Übermittlung zu bestimmen ist. Das Blitzlicht erläutert die Entscheidung im Kontext der Rechtsprechung des EuGH und zeigt auch die Auswirkungen insbesondere auf den Einsatz von KI und die Nutzung von Cloud Services auf. In dem Blitzlicht bleibt auch Zeit zur Diskussion.