Datenschutz im Ehrenamt: Besonders schützenswerte Mitgliederdaten

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Hendrik vom Lehn

Referent für Datenschutzrecht

Datenschutz im Ehrenamt: Besonders schützenswerte Mitgliederdaten

Die Datenschutzgrundverordnung verpflichtet Vereine zum Schutz personenbezogener Daten. Manche Daten sind sogar besonders schützenswert und können durch die Regelungen des Art. 9 DSGVO nur eingeschränkt für die Vereinsarbeit genutzt werden. Dies betrifft unter anderem Gesundheitsdaten, Angaben zur religiösen Überzeugung, politischen Meinung oder sexuellen Orientierung.

In manchen Vereinen kann schon die Mitgliedschaft Rückschlüsse auf solche Daten erlauben, zum Beispiel in Selbsthilfegruppen für Menschen mit bestimmten Krankheiten. Aber auch in anderen Vereinen müssen gelegentlich besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden, zum Beispiel Angaben zum Gesundheitszustand im Rahmen einer Ferienfreizeit. Im Webinar besprechen wir, worauf in solchen Fällen zu achten ist. Anschließend bleibt Zeit für eure Fragen zum Thema.

Die Ehrenamts-Angebote sind kostenfrei.

Alle weiteren Termine von Datenschutz im Ehrenamt findet ihr unter sds-links.de/ehrenamt.

Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJ).


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