Datenschutz in der Kinder- und Jugendarbeit

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24. November 2025, 17:00 - 18:15
1. Dezember 2025, 17:00 - 18:15
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Referentin

Moderator 1 des Webinars: Dr. Diana Ettig

Dr. Diana Ettig

Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

Termine

  • 24. November 2025, 17:00 - 18:15
  • 1. Dezember 2025, 17:00 - 18:15

Datenschutz in der Kinder- und Jugendarbeit

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern und Jugendlichen wirft besondere Fragen auf: Die DSGVO enthält zwar einige Regelungen, lässt aber auch wichtige Aspekte offen. Hinzu kommen Vorgaben aus dem deutschen Recht, etwa im Vertragsrecht. Um dieses komplexe Themenfeld zu beleuchten, hat die Stiftung Datenschutz ein Gutachten in Auftrag gegeben. In unserem zweiteiligen Webinar stellt die Autorin des Gutachtens, Rechtsanwältin Dr. Diana Ettig, die wichtigsten Ergebnisse vor und gibt praxisnahe Handlungsempfehlungen.
Im ersten Teil der Reihe geht es um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung: Auf welche Rechtsgrundlage können Vereine die Verarbeitung von Daten ihrer minderjährigen Mitglieder stützen? Ab wann können die Minderjährigen selbst in die Datenverarbeitung einwilligen? Wann eignet sich die Vertragserfüllung, und wer kann diese Verträge abschließen? Und wozu braucht es die Zustimmung der Eltern?
Der zweite Teil rückt die Betroffenenrechte der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt und erläutert, wie Vereine am besten ihre Informationspflichten erfüllen – zum Beispiel mit altersgerecht formulierten Datenschutzhinweisen. Und was passiert eigentlich, wenn die Jugendlichen volljährig werden? Oder wenn die Eltern mal nichts erfahren sollen?
Wichtig: Beide Teile bauen aufeinander auf. Eine Anmeldung umfasst daher automatisch beide Webinare. Falls ihr den ersten Termin nicht wahrnehmen könnt, steht die Aufzeichnung rechtzeitig vor dem zweiten Webinar online zur Verfügung. So könnt ihr trotzdem problemlos einsteigen.

Die Ehrenamts-Angebote sind kostenfrei.

Alle weiteren Termine von Datenschutz im Ehrenamt findet ihr unter sds-links.de/ehrenamt.

Die Arbeit der Stiftung Datenschutz wird aus dem Bundeshaushalt gefördert (Einzelplan des BMJV).


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