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Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb
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Geschäftsbereich Versicherungsbetrieb
Im Jahr 2008 beschloss die Erweiterte Kammerversammlung der Sächsischen Ärzteversorgung, die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre anzuheben. Für Mitglieder der Geburtsjahrgänge 1957 bis 1963, die neben Anwartschaften im Versorgungswerk auch Anwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung haben, hat dies unterschiedliche Zeitpunkte für den Renteneintritt zur Folge. Wir zeigen in diesem Webinar auf, was Sie in der Übergangsphase vom Rentenbezug bei der Deutschen Rentenversicherung bis zum Rentenbezug bei der Sächsischen Ärzteversorgung beachten sollten.