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Moderation
Bundesminsterium der Finanzen, Interoperable Rechtsbegriffe, Registermodernisierung
Das Recht bildet die Grundlage für das Verwaltungshandeln. Das, was in den Gesetzen und Verordnungen normiert ist, bestimmt regelmäßig das, was in unseren Fachverfahren, Registern und Datenbanken der öffentlichen Verwaltung gespeichert ist.
Um die Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung voll auszuschöpfen, braucht es ein digitaltaugliches Recht. Traditionell analog gedachte Verwaltungsprozesse mit ihren Rechtsbegriffen müssen in eine digital funktionierende Welt übertragen werden. Dies erfordert präzise Begrifflichkeiten, Datenstrukturen und Prozessen, um eine nahtlose digitale Interaktion zu ermöglichen.
Wie dies gelingen kann, das zeigen wir Euch in der Session.