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Vortragender
Prof. Dr. Stefan Bendlinger
StB | Senior Partner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Die Homeoffice-Betriebsstätte
im OECD-Musterabkommen 2025
Während in der Vergangenheit die Tätigkeit von Arbeitnehmern an einem von Unternehmensstandort abweichenden Ort die Ausnahme war, hatte die CORONA-Pandemie zur Folge, dass Arbeitnehmern oder anderen von einem Unternehmen abhängigen Personen vermehrt ermöglicht wurde „remote“ zu arbeiten. Sei es von zu Hause aus, im Ferienhaus, in der Gartenhütte oder als digitaler Nomade an einem Palmenstrand. Für den Unternehmer ist damit das Risiko der Betriebsstättenbegründung verbunden, mit der Folge meist unerwarteter zusätzlicher administrativer Belastungen. Mangels internationaler Vorgaben waren die Zugänge einzelner Staaten zu dem Thema höchst unterschiedlich. Mitte November 2025 hat der Rat der OECD ein Update zum OECD-Musterabkommen 2025 verabschiedet, und darin umfassend zur Frage der Begründung von Betriebsstätten durch grenzüberschreitende Telearbeit Stellung genommen. Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits dazu bekannt, den Vorschlägen der OECD zu folgen. Informieren Sie sich kurz und kompakt über die neuen abkommensrechtlichen Rahmenbedingungen.
Inhaltsübersicht
- Telearbeit im OECD-Musterabkommen 2017
- Die bisherige österreichische Verwaltungspraxis
- Die Regelung zu Homeoffice-Betriebsstätten in ausgewählten Staaten
- Telearbeit im OECD-Musterabkommen 2025
- Checklist zur Risikobeurteilung
Fortbildungsverpflichtung:
Diese Veranstaltung ist anrechenbar für 2 Stunden auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 71 Abs 3 WTBG
Teilnahmegebühr:
€ 195,00 zzgl. 20% USt
Zutritt zum Seminar und Seminarunterlage:
Sie erhalten 2 Std. vor Seminarbeginn ein Erinnerungsmail mit den Links zum Betreten des Webinarraums sowie zum Herunterladen des Handouts im PDF-Format.
Stornobedingungen:
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.