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Referent
Maschinenverordnung
Referent
Cyber Security
Organisation
Am 29. Juni 2023 wurde die EU-Maschinenverordnung (MVO) im europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Die MVO wird damit die derzeitige Richtlinie 2006/42/EG für Maschinen mit einer Übergangsfrist ersetzen, d.h. für Hersteller, Einführer und Händler ist die MVO ab dem 20.01.2027 verbindlich anzuwenden.
Da die Übergangsfrist bereits läuft, sollten sich Maschinen- und Anlagenplaner sowie -hersteller frühzeitig mit der neuen MVO auseinandersetzen, um die internen Prozesse auf die Änderungen einzustellen, die geforderte Technische Dokumentation anzupassen und auf Kundenanforderungen zu reagieren.
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