Stiftung Datenschutz
Referent
Die Position des EDSA zu Datenschutz und KI-Modellen
Im dritten Teil der Schwerpunktreihe „KI und Datenschutz“ unterzieht Sebastian Schulz die am 17.12.2024 vorgelegte Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses einer detaillierten Würdigung. Was sagt der EDSA, was sagt er nicht? Wann kann ein statisches KI-Modell als anonym und damit datenschutzrechtlich irrelevant erachtet werden? Wie können Verantwortliche den Nachweis führen, dass ein KI-Modell auf Grundlage der allgemeinen Interessenabwägungsklausel entwickelt und eingesetzt wird? Infiziert ein datenschutzwidriges Training eines KI-Modells dessen Nutzbarkeit? Der Referent wird diesen und anderen Fragen nachgehen und einen Ausblick wagen, wie die Einschätzung des EDSA den Einsatz von KI-Modellen und KI-Anwendungen in der Praxis beeinflussen wird.