Die Samenspende in der Praxis von Kinderwunschzentren, Samenbanken und psychosozialer Beratung

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Beschreibung

Seit Juli 2018 ist das Gesetz sogenannte „Samenspende-Register-Gesetz“ (SaReG) in Kraft. Es verpflichtet dazu, Daten des Samenspenders von allen Geburten nach Samenspende zu registrieren. Die Daten des Spenders werden für 110 Jahre im Deutschen Institut für Medizinische Informatik (DIMDI) gespeichert und sind den Kindern jederzeit zugänglich. Mit dem Gesetz wurde eine Forderung des Bundesgerichthofs umgesetzt, wonach Kindern, die mit Samenspende gezeugt wurden, ihr Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Abstammung zugesichert werden muss. Die gerichtliche Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders ist gesetzlich ausgeschlossen.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen im Fachgespräch Erfahrungen dargestellt und ausgetauscht sowie Nachbesserungsbedarfe identifiziert werden. Andererseits ist zu hinterfragen, was in einer Beratung zur selbstorganisierten Samenspende über das Internet vor dem Hintergrund des SaReG bedacht werden muss? Perspektivisch stellt sich auch die Frage, wie sich die Erfahrungen auf zukünftige Regelungen zum Umgang mit Eizellspenden übertragen lassen. 

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