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In einer Vorsorgevollmacht oder in einem Testament können Sie festlegen, wer Zugang zu den Daten aus Ihren Online-Aktivitäten erhält und diese Daten verwalten soll, wenn Sie das vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst tun können. Sie können dabei auch festlegen, in welchem Umfang Ihr Bevollmächtigter entscheiden darf.
Erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen und was zu beachten ist.