Einfach umgründen Art I und II UmgrStG - Prof. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, Mag. Paul Hübner - On Air Di. 22. Okt. 2026 um 14:00 Uhr

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Anmeldung zum Webinar

22. Oktober 2026, 12:00 - 14:00
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Vortragende

Moderator 1 des Webinars: <p>Prof. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc | StB</p>

Prof. Dr. Petra Hübner-Schwarzinger, MSc | StB

Hübner-Schwarzinger Steuerberatung GmbH

Moderator 2 des Webinars: Mag. Paul Hübner

Mag. Paul Hübner

Univ.-Ass. (Prae Doc)
Institut für Finanzrecht

Termine

  • 22. Oktober 2026, 12:00 - 14:00

„Einfach umgründen“ – 
Was der Steuerberater zu Art I und II UmgrStG wissen muss! 

Verschmelzung gem Art I UmgrStG – steuerliche und gesellschaftsrechtliche Aspekte!

• Typen von Verschmelzungen

• Wann hat es zu einer Anteilsgewährung zu kommen und wann nicht
• Steuerliche Voraussetzungen für die Anwendung des Art I UmgrStG
• Ist eine Überschuldung für eine Verschmelzung hinderlich?
• Anteilsgewährung – ja / nein!
• Behandlung der Gesellschafter aus bilanzieller und steuerlicher Sicht
• Bilanzen bei der Verschmelzung
• Verlustvorträge

Umwandlung gem Art II UmgrStG – wann und wie!

• Typen von Umwandlungen
• Steuerliche Voraussetzungen für die Anwendung des Art II UmgrStG
• Ist eine Überschuldung für eine Umwandlung hinderlich?
• Bilanzen bei der Umwandlung
• Die Ausschüttungsfiktion
• Strukturveränderungen (Wechsel der Gewinnermittlungsart)
• Kapitalerhaltungsregeln
• Verlustvorträge und Mindestkörperschaftsteuer


Fortbildungsverpflichtung:
Diese Veranstaltung ist anrechenbar für 2 Stunden auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 71 Abs 3 WTBG

Teilnahmegebühr:
€ 195,00 zzgl. 20% USt

Zutritt zum Seminar und Seminarunterlage:
Sie erhalten 2 Std. vor Seminarbeginn ein Erinnerungsmail mit den Links zum Betreten des Webinarraums sowie zum Herunterladen des Handouts im PDF-Format.

Stornobedingungen:
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.


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