WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Vorstand VDIV NRW
Eintragung von Altbeschlüssen
Beschlüsse, die aufgrund einer Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung gefasst wurden, wirken gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern seit dem 01.12.2020 nur noch bei Eintragung im Grundbuch. Für solche Beschlüsse, die vor dem 01.12.2020 gefasst wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis 31.12.2025.
Müssen Verwalter die Wohnungseigentümer hierüber informieren und ggf. Beschlüsse zur Vorgehensweise herbeiführen? Droht sonst Verwaltern eine Haftung?
Das Online-Seminar beleuchtet Grundlagen und Besonderheiten der übergangsrechtlichen Vorschriften in § 48 WEG.
Das Seminar bietet Beispiele, Checklisten und Formulierungsvorschläge für die Einladung zur Eigentümerversammlung.
Aus dem Inhalt: Woran erkennt man Öffnungsklauseln? Allgemeine und spezielle Öffnungsklauseln. Wie ist es mit Hausordnungen, baulichen Veränderungen, Kostenverteilungsschlüsseln, Zweckbestimmungen, Sondernutzungsrechten etc.? Eintragungsbedürftigkeit und Eintragungsfähigkeit. Besonderheiten bei Veräußerungsbeschränkung (Verwalterzustimmung) und Erwerberhaftung für Hausgeldrückstände. Herbeiführung und Erzwingung von Wiederholungsbeschlüssen etc.
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Referent:
Moderator:
Swen Jansen
Vorstand VDIV NRW