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Die Bereitschaft von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mietern und Mieterinnen die Energiewende in den eigenen vier Wänden mitzugestalten steigt seit Jahren.
Der Umfang erstreckt sich allgemein über die Modernisierung bis zur Sanierung von Fenstern, Bodenbelägen und Fassaden sowie den Betrieb von PV-Steckersolarmodulen, Bereitstellen von Infrastruktur für Elektromobilität bis zum Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen, Kosten und sonstige Pflichten muss der Personenkreis erfüllen, um die Maßnahmen zu ergreifen und können diese durch bestimmte Umstände verhindert oder beeinflusst werden?
Was haben Wohnungseigentümer rechtlich im Verhältnis zu WEG-Verwalter:innen und Wohnungsbeirät:innen und Mieter gegenüber Vermietern aber auch gegenüber Dritten zu beachten? Mit welchem Nutzen und welchen Kosten können die Beteiligten rechnen? Welche rechtlichen (Haftungs-)Möglichkeiten ergeben sich gegen Beschlüsse und das Agieren der Durchführenden vorzugehen.