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Die Bereitschaft von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mietern und Mieterinnen die Energiewende in den eigenen vier Wänden mitzugestalten steigt seit Jahren.
Der Umfang erstreckt sich allgemein über die Modernisierung bis zur Sanierung von Fenstern, Bodenbelägen und Fassaden sowie den Betrieb von PV-Steckersolarmodulen, Bereitstellen von Infrastruktur für Elektromobilität bis zum Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Beim Betrieb von Photovoltaikanlagen, E-Ladesäuleninfrastrukturen, Stecker-Solargeräten und anderen Bautätigkeiten ist in einer WEG einiges zu beachten. Es agieren die verschiedenen Akteure miteinander. Ähnlich verhält es sich bei Mietern und Vermietern.
Welche rechtlichen Voraussetzungen, Kosten und sonstige Pflichten muss der Personenkreis erfüllen, um die Maßnahmen zu ergreifen und können diese durch bestimmte Umstände verhindert oder beeinflusst werden?
Was haben Wohnungseigentümer:innen rechtlich im Verhältnis zu WEG-Verwalter:innen und Wohnungsbeirät:innen und Mieter:innen gegenüber Vermieter:innen aber auch gegenüber Dritten zu beachten? Mit welchem Nutzen und welchen Kosten können die Beteiligten rechnen? Welche rechtlichen (Haftungs-)Möglichkeiten ergeben sich gegen Beschlüsse und das Agieren der Durchführenden vorzugehen.