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Stiftung Datenschutz
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Der Mensch darf nicht zum Objekt des Algorithmus degradiert werden. Das hat der EuGH im Dezember 2023 zum umstrittenen Scoring-Verfahren der SCHUFA entschieden und den Anwendungsbereich der datenschutzrechtlichen Regelung automatisierter Entscheidungsfindungen weit ausgelegt. Bis zu 300.000-mal am Tag fragen Banken und andere SCHUFA-Vertragspartner die Daten zur Bonität von Kunden ab. Bedeutet das Urteil nun das Ende dieser Praxis? Welche Auswirkungen hat die Entscheidung auf andere Formen des Profilings?
Simone Rosenthal und Ilan Leonard Selz erläutern die voraussichtlichen Auswirkungen des EuGH-Urteils auf die Rechts- und Wirtschaftspraxis im Webinar Datenschutz am Mittag.