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Moderatoren
Verbraucherzentrale Sachsen VZS
Veranstalter
Termine
- 2. November 2026, 17:00 - 18:30
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr
selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich be-
stimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche
Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfü-
gung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.
Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtli-
chen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht.
Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.
In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist
und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters,
die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst
regeln wollen.