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Moderatoren
Verbraucherzentrale Sachsen VZS
Veranstalter
Termine
- 6. November 2026, 14:00 - 15:30
Patientenverfügung
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer
älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche
Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen
und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebe-
dürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl
an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur her-
angezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behand-
lung selbst bestimmen wollen.