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Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main
Michael de Iaco
stellv. Vorstandsvorsitzender VDIV NRW
Zur Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegt inzwischen das lang erwartete Grundsatzurteil des BGH vom 22.03.2024 (V ZR 87/23) vor. Viele Fragen beschäftigen die Praxis aber weiter. Wo liegen die Grenzen von Beschlüssen nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG? Ist eine Änderung von Verteilerschlüsseln auf das Objektprinzip möglich? Welche Kosten von Erhaltungsmaßnahmen können wie verteilt werden?
Unser Experte Dr. Frank Zschieschack erläutert Ihnen die aktuelle Rechtsprechung zur Änderung von Kostenverteilerschlüsseln anhand von aktuellen Entscheidungen des BGH und der Instanzgerichte.
49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. USt. für Nichtmitglieder
Referent:
Dr. Frank Zschieschack
Vorsitzender Richter am Landgericht Frankfurt am Main
Moderator:
Michael de Iaco
stellv. Vorstandsvorsitzender VDIV NRW