Grenzüberschreitende Steuerfälle richtig gelöst! - Prof. Dr. Stefan Bendlinger - On Air Do. 7. Mai 2026 um 14:00 Uhr

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Vortragender

Moderator 1 des Webinars: Prof. Dr. Stefan Bendlinger | StB

Prof. Dr. Stefan Bendlinger | StB

Senior Partner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH

Grenzüberschreitende Steuerfälle richtig gelöst!

Internationale Steuerfälle gehören für viele Steuerberater heute zum Tagesgeschäft. Bei deren Lösung bedarf es der Berücksichtigung verschiedener Rechtsordnungen, die sich durch die Vorgaben von EU, OECD und nationale Legistik ständig verändern. Auch das neue OECD-Musterabkommen 2025 und der Kommentar dazu sowie aktuelle Rechtsprechung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten verändern die steuerlichen Rahmenbedingungen. Wir zeigen Ihnen anhand praktischer Beispiele, wie Sie Ihre Steuerfälle einfach, systematisch und rechtsfehlerfrei lösen können.

Inhaltsübersicht

- Lösung grenzüberschreitender Sachverhalte in drei Stufen
- Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht in Österreich
- Die Wirkungsweise von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
- Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines DBA
- Persönlicher und sachlicher DBA-Anwendungsbereich
- Aufteilung von Besteuerungsrechten
     o Unternehmensgewinne
     o Einkünfte aus unselbständiger Arbeit
     o Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren
     o Andere Einkunftsarten

- Methoden zur Vermeidung von Doppelbesteuerung
- Berater-Checklist zum internationalen Steuerrecht



Fortbildungsverpflichtung:
Diese Veranstaltung ist anrechenbar für 2 Stunden auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 71 Abs 3 WTBG

Teilnahmegebühr:
€ 195,00 zzgl. 20% USt

Zutritt zum Seminar und Seminarunterlage:
Sie erhalten 2 Std. vor Seminarbeginn ein Erinnerungsmail mit den Links zum Betreten des Webinarraums sowie zum Herunterladen des Handouts im PDF-Format.

Stornobedingungen:
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich. Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.


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