Hilfe für junge Volljährige - aktuelle Rechtsprechung und Praxistips für Einrichtungen

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24. Juni 2026, 07:00 - 09:00
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Moderatoren

Moderator 1 des Webinars: Florian Gerlach

Florian Gerlach

Veranstalter

Termine

  • 24. Juni 2026, 07:00 - 09:00

Beschreibung

Hilfe für junge Volljährige nach § 41 SGB VIII – Was die Rechtsprechung 2022–2026 für die Praxis bedeutet

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den Anspruch junger Volljähriger auf Jugendhilfe deutlich gestärkt – und die Verwaltungsgerichte haben in den letzten Jahren konsequent nachgezogen. Die Leitentscheidungen des OVG Bautzen (3 B 178/24), des OVG Bremen (2 B 30/25) und zuletzt des OVG Mecklenburg-Vorpommern (1 M 106/26) zeichnen eine klare Linie: Maßgeblich ist nicht mehr, ob ein „erkennbarer Entwicklungsfortschritt" prognostiziert werden kann, sondern ob die Beendigung der Hilfe die Persönlichkeitsentwicklung gefährden würde. Auch über das 21. Lebensjahr hinaus sind Hilfen häufiger zu gewähren, als die Jugendämter in der Praxis annehmen, und die Anforderungen an die Begründung einer Beendigung sind erheblich gestiegen. Für Einrichtungsträger entstehen daraus konkrete Pflichten – etwa zur sorgfältigen Dokumentation des fortbestehenden Bedarfs, zur frühzeitigen Antragstellung und zur belastbaren „Gefährdungseinschätzung" in Entwicklungsberichten.

Das Webinar gibt einen praxisnahen Überblick über die zentrale obergerichtliche Rechtsprechung der letzten vier Jahre und ordnet sie für die tägliche Arbeit in stationären und ambulanten Hilfen ein. Im Fokus stehen typische Konfliktsituationen: die Verlängerung kurz vor dem 21. Geburtstag, die Schnittstelle zur Eingliederungshilfe nach SGB IX, der Umgang mit „ambivalenter Mitwirkung" und die Verteidigung laufender Hilfen im einstweiligen Rechtsschutz. Sie erhalten konkrete Formulierungshilfen für Entwicklungsberichte und Fortsetzungsanträge sowie eine Checkliste mit den neun wichtigsten Praxistipps aus dem aktuellen Rechtsticker des Servicecenters Jugendhilferecht. Die Veranstaltung richtet sich an Leitungen und pädagogische Fachkräfte freier Träger der Jugendhilfe; juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Im Anschluss an den Input besteht ausreichend Zeit für Rückfragen und die Diskussion eigener Fallkonstellationen.

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