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Vizepräsidentin des BDP
VPP-Vorsitzende
BDP-Syndikusrechtsanwalt
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Ab Mitte Januar 2025 erhalten gesetzliche Versicherte (wenn kein Widerspruch vorliegt) eine elektronische Patientenakte. Krankenkassen und Behandelnde haben die ePA nach gesetzlichen Vorschriften mit digitalen Daten zu befüllen. ePA-Daten werden pseudonymisiert für Forschungszwecke an das nationale Forschungsdatenzentrum FDZ weitergeleitet. Susanne Berwanger, Vorsitzende VPP im BDP e.V. und Rechtsanwalt Jan Frederichs, BDP e.V., geben einen Überblick zur ePA und zu wichtigen Aspekten in Punkto Gesundheitsdatenschutzes. Die Sektion VPP hat eine Informationsbroschüre zur ePA für Patient*innen erstellt, die vorgestellt wird. Die Veranstaltung ist offen für alle. Für Psychotherapeut*innen werden 2 Fortbildungspunkte vergeben.