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Moderatoren
Florian Gerlach
Veranstalter
Termine
- 17. Juni 2026, 07:00 - 07:45
Investitionsanträge richtig stellen
Investitionsanträge nach § 78c SGB VIII – typische Fehler, rechtliche Grenzen und Handlungsspielräume.
Nach § 78c SGB VIII können Investitionen nur vergütet werden, wenn der öffentliche Träger vorher zugestimmt hat.
Fehlt der Antrag, streichen Jugendämter Entgeltbestandteile dauerhaft.
Gleichzeitig werden Investitionsanträge in der Praxis häufig zu Unrecht abgelehnt oder mit überhöhten Anforderungen belastet.
Das Seminar zeigt, wie Investitionskosten rechtssicher beantragt, genehmigt und auch nachträglich durchgesetzt werden können.