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Schleswig-Holstein
Mit dem sich aktuell in der Novellierung befindlichen Energiewende- und Klimaschutzgesetz werden Kommunen in Schleswig-Holstein zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Hierbei müssen alle Erneuerbaren Wärmepotentiale sowie Abwärmequellen berücksichtigt werden.
Herausforderungen bei der Nutzung von Abwärme bestehen in technischen, wirtschaftlichen und auch rechtlichen Aspekten, wie beispielsweise der Integration in bestehende Infrastrukturen oder der Gewährleistung kontinuierlicher Abwärmelieferungen.
Ausreichend Zeit für Ihre Fragen ist vorgesehen.
Nähere Informationen zum Programm finden Sie hier.