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Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" (Umlagefähigkeit für Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung) ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 30. Juni 2024.
Verbraucher müssen sich nun einen eigenen Anbieter suchen.
Was das für Auswirkungen hat und worauf sie achten müssen, erfahren Sie hier!