Neue Haftungsrisiken 2026: GüKG-Reform & EU-Sozialvorschriften ab 2,5 t – was Fuhrparkbetreiber jetzt beachten müssen

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Florian Janz

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Götz Bopp

Referent

19. Februar 2026 Kurt Metz

Fachlich kompetent

Neue Haftungsrisiken 2026: GüKG-Reform & EU-Sozialvorschriften ab 2,5 t – was Fuhrparkbetreiber jetzt beachten müssen

Das novellierte Güterkraftverkehrsgesetz wurde am 26. Februar veröffentlicht und bringt für Frachtführer und Speditionen diverse Änderungen mit sich. Ein zentraler Punkt ist, dass das Risikoeinstufungssystem nach EU-Verordnung 2016/403 künftig nicht mehr dezentral in den Ländern und Kommunen umgesetzt wird, sondern beim BALM in Köln angesiedelt ist und dort bundesweit einheitlich ausgewertet wird.

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