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Unternehmensberatung Recht
HWK Schwaben
Zum 01.01.2024 tritt eine vollständige Neufassung des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Änderungen. Völlig neu ist die Möglichkeit einer Gesellschaftsregistereintragung. Insbesondere bei grundbesitzenden GbRs gibt es dann einen faktischen Eintragungszwang.
Wir bringen Sie auf den neuesten Stand und klären mit Ihnen einen möglichen Handlungsbedarf:
Sollte eine Eintragung in das GbR-Gesellschaftsregister erfolgen? Was sind die Eintragungserfordernisse und was gilt vor der Eintragung?
Welche Auswirkungen hat das neue Beschlussverfahrens- und Beschlussmängelrecht?
Was gilt für das Ausscheiden, den Wechsel von Gesellschaftern und die Ergebnisverteilung?
Welche Regelungen sind in einem GbR-Vertrag generell empfehlenswert?