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Neuerungen zum Transparenzregister und wirtschaftlichen Eigentümer: Was Sie bereits im Jahr 2026 wissen sollten.
Ihr Referent:
Dr. Karl Brock
MEYER-KÖRING RechtsanwälteFachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Dr. Karl Brock ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Steuerrecht. Er ist Geldwäschebeauftragter am Standort Bonn und seit Januar 2024 Partner der Sozietät.
Er berät bundesweit Unternehmen, Organmitglieder, gemeinnützige Organisationen und vermögende Privatpersonen im Gesellschafts- und Steuerrecht. Ein Schwerpunkt liegt in Corporate Compliance, Internal Investigations, Umstrukturierungen, Transaktionen und im Geldwäscherecht.
Dr. Brock ist Herausgeber eines Kommentars zum Geldwäschegesetz und Mitglied von IR Global.
Im Jahr 2025 wurde Dr. Karl Brock von The Lawyer Network im Bereich Corporate and Commercial Law Firm of the Year 2025 ausgezeichnet.
Termine
- 22. April 2026, 09:00 - 10:00
Themen des Webinars
Die neue EU-Geldwäscheverordnung stellt die Regeln zum Transparenzregister vollständig um. Ab Juli 2027 gelten neue Maßstäbe für die Ermittlung wirtschaftlicher Eigentümer. Der Handlungsbedarf beginnt bereits 2026. Das Webinar zeigt, was sich ändert und wie Unternehmen und Stiftungen sich jetzt richtig vorbereiten.
Inhalte des Webinars
• Neue Definition des wirtschaftlichen Eigentümers nach EU-Recht. Eigentum und Kontrolle getrennt prüfen.
• Abgesenkte Schwellen und neue Rechenlogik bei indirekten Beteiligungen. Praxisbeispiele aus Familienstrukturen.
• Erweiterte Kontrolltatbestände. Acting in concert, Vetorechte, familiäre Bindungen.
• Besondere Regeln für Stiftungen und Familienstiftungen. Transparenz durchschlägt auf Beteiligungsgesellschaften.
• Anstehende Neuerungen zu den Melde- und Kontrollpflichten nach dem Transparenzregister
• Konkreter Fahrplan für 2026. Prüfung, Dokumentation, Vorbereitung auf neue Meldungen.