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Referent
Jan Karwatzki
Dipl.-Ing. Architekt, Geschäftsführer Öko-Zentrum NRW GmbH, Hamm
Jan Karwatzki ist Diplom-Ingenieur und Architekt bei der Öko-Zentrum NRW GmbH in Hamm. Seine Qualifikationen umfassen unter anderem Gebäudeenergieberater, Passivhausplaner, staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz, Energieberater für Baudenkmale sowie EnergieeffizienzExperte für KfW-Förderprogramme zu Wohn- und Nichtwohngebäuden. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen das Erstellen von Energiekonzepten für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie die Referententätigkeit in Workshops, Seminaren und Vortragsveranstaltungen zu den Themen Energieausweis, EnEV und DIN V 18599.
Termine
- 26. November 2026, 16:00 - 18:00
GModG: Update für Energieberatende
Liebe Energieberaterinnen und Energieberater,
die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) novelliert und dabei unter anderem die 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen gestrichen. Zugleich wurden neue Anforderungen zur Nutzung erneuerbarer oder klimaneutraler Brennstoffe eingeführt.
Zum 01.01.2027 setzt das GModG zudem wichtige Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie um und führt eine Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude sowie eine bundesweite Solarpflicht ein. Für alle Neubauten muss ab 2028 bzw. 2030 eine Ökobilanzierung erstellt und der neue Standard eines Nullemissionsgebäudes eingehalten werden.
Wir laden Sie herzlich ein, sich bei unserem Online-Seminar effizient zu informieren. Jan Karwatzki, Geschäftsführer vom Öko-Zentrum NRW ist ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet. Er bietet eine kompakte und praxisorientierte Übersicht über die derzeit geltenden gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden und gibt einen fundierten Ausblick auf die noch kommenden Änderungen.
Was erwartet Sie?
- Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) – Überblick über die Gesetzesänderung
- Streichung der bisherigen 65 %-EE-Pflicht für neue Heizungen
- Neue Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer bzw. klimaneutraler Brennstoffe
- Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie zum 01.01.2027 im GModG
- Einführung einer Sanierungspflicht für Nichtwohngebäude
- Einführung einer bundesweiten Solarpflicht
- Verpflichtende Ökobilanzierung für Neubauten ab 2028 (Nichtwohngebäude) bzw. 2030 (Wohngebäude)
- Neuer Gebäudestandard: Anforderungen an Nullemissionsgebäude
- Aktuell geltende gesetzliche Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden
- Ausblick auf künftige gesetzliche Änderungen im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Wärme
Fortbildungspunkte:
Für diese Fortbildung wurden Punkte für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste beantragt. Die genaue Aufteilung geben wir in Kürze bekannt.