Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

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Moderator 1 des Webinars: Klaus Schmiedek

Klaus Schmiedek

Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer

älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche

Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen

und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebe-

dürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl

an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur her-

angezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behand-

lung selbst bestimmen wollen.


Für die Teilnahme brauchen Sie nur einen Computer, Tablet oder Smartphone.


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