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RA Moritz Pfannkuch
Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung – jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.
Gefördert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Der Vortrag findet in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein statt.
Anmeldung
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Nützliche Links zum Thema
Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche
Betreuungsrecht: Wer berät dazu?
Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen
Laden Sie sich Ihr individuelles Notfallkärtchen zum Ausdrucken herunter: Auf dem Notfallkärtchen können Sie Angaben zu Notfall-Kontaktpersonen, zu Ihrer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Ihrem Organspendeausweis machen. Das ausgedruckte Kärtchen können Sie anschließend ausdrucken, ausfüllen und im Portmonee mitführen.
Hier können Sie Ihr Notfallkärtchen downloaden.
Vortragsangebot
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Bild: ©sasint via Canva.com