Patientenverfügung - Über Ihre Behandlung bestimmen Sie!

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Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Kerstin Heidt, Volljuristin

Patientenverfügung: Über Ihre Behandlung bestimmen Sie

Ein plötzlicher Unfall oder eine schwer verlaufende Erkrankung - jeden kann es treffen. Wer älter als 18 Jahre und einwilligungsfähig ist, kann mit einer Patientenverfügung für solche Fälle vorsorgen. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen oder für den Fall der Pflegebedürftigkeit erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung richtet sich sowohl an zukünftige behandelnde Ärzte, als auch an Bevollmächtigte und Betreuer. Sie wird nur herangezogen, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern.

Die Veranstaltung richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über ihre medizinische Behandlung selbst bestimmen wollen.

Der Vortrag wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) gefördert. Er findet in Kooperation mit den Volkshochschulen in Schleswig-Holstein statt.

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Alle Hinweise zu den technischen Voraussetzungen und Tipps zur Nutzung der Online-Veranstaltung finden Sie hier.

Nützliche Links zum Thema

Patientenverfügung: So äußern Sie eindeutige und wirksame Wünsche  Betreuungsrecht: Wer berät dazu? 
Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen 

Vortragsangebot

Haben Sie Interesse an weiteren Vorträgen der Verbraucherzentrale? In unserem Veranstaltungskalender finden Sie eine gute Auswahl.


Bild: ©Rendery via Canva.com

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