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Moderatoren
Gesche Ratfeld
Apothekerin
Termine
- 23. Februar 2026, 19:00 - 20:30
Gemäß ApBetrO ist das pharmazeutische Personal für die Beratung bezüglich der abgegebenen Arzneimittel verantwortlich. Während es bei der Erstverordnung viel zu erklären gibt, fragt man sich bei Folgeverordnungen unter Umständen: Was gibt es noch zu beraten, wenn die Kundin oder der Kunde seit Jahren zum Beispiel Metoprolol einnimmt?
Querbeet aus dem Alltag gegriffen werden hier verschiedene Rezeptbeispiele besprochen. Die passende Formulierung ist der Türöffner für den idealen Beratungseinstieg. Es geht darum, die Wirkung kurz, prägnant und kundengerecht zu erklären, den Nutzen des Arzneistoffes aufzuzeigen und damit die Compliance zu steigern.
Keine Wirkung ohne Nebenwirkung: Das Aufzeigen der Nebenwirkungen ist ein wichtiger Punkt in der Beratung; denn treten diese unerwünschten Wirkungen ohne Wissen des Kunden vor der eigentlichen Wirkung auf, wird die Therapie häufig abgebrochen. Ziel ist es, trotz herausfordernder Umstände, wie beispielsweise einer dünnen Personaldecke kompetent und gut beraten zu können, d. h. Ihre eigentliche Kompetenz in den Fokus zu rücken.