Saison 2025: Welche TOP sollte man in die Tagesordnung aufnehmen?

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Referent und Moderation

Moderator 1 des Webinars: Referent:<br>Dr. Jan-Hendrik Schmidt<br>

Referent:
Dr. Jan-Hendrik Schmidt

WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt

Moderator 2 des Webinars: Moderator:<br>Swen Jansen

Moderator:
Swen Jansen

Vorstand VDIV NRW

Saison 2025: Welche TOP sollte man in die Tagesordnung aufnehmen?

Eine GdWE muss einmal jährlich die Versammlung einberufen. Intern zuständig ist der bestellte Verwalter. Neben den Standard-TOP gibt es besondere TOP, die der Verwalter auf der Pfanne haben sollte. Das Seminar behandelt einige von ihnen. Hinzu kommt aktuelle Rechtsprechung für die Praxis.

• § 23 Abs. 1 S. 2 WEG: Legitimation hybride Versammlung

• § 23 Abs. 1a WEG: Legitimation virtuelle Versammlung

• § 48 Abs. 1 WEG: Eintragung von Altbeschlüssen bei vereinbarten Öffnungsklauseln bis 31.12.2025

• § 48 Abs. 6 WEG: Verzicht auf Präsenzversammlung im Kalenderjahr bei virtuellem Format

• § 9b Abs. 2 und § 24 Abs. 3 WEG: Ermächtigung von Wohnungseigentümern zur Vertretung der GdWE gegenüber dem Verwalter und zur Ersatzeinberufung der Versammlung

• Am 1.4.2027 ist in NRW der erste 10-Jahreszyklus rum: Basiswissen Rauchwarnmelder


                                                                       49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder

                                                                       99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder


Referent:

Dr. Jan-Hendrik Schmidt
WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt


Moderator:

Swen Jansen
Vorstand VDIV NRW



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