WIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Vorstand VDIV NRW
Saison 2025: Welche TOP sollte man in die Tagesordnung aufnehmen?
Eine GdWE muss einmal jährlich die Versammlung einberufen. Intern zuständig ist der bestellte Verwalter. Neben den Standard-TOP gibt es besondere TOP, die der Verwalter auf der Pfanne haben sollte. Das Seminar behandelt einige von ihnen. Hinzu kommt aktuelle Rechtsprechung für die Praxis.
• § 23 Abs. 1 S. 2 WEG: Legitimation hybride Versammlung
• § 23 Abs. 1a WEG: Legitimation virtuelle Versammlung
• § 48 Abs. 1 WEG: Eintragung von Altbeschlüssen bei vereinbarten Öffnungsklauseln bis 31.12.2025
• § 48 Abs. 6 WEG: Verzicht auf Präsenzversammlung im Kalenderjahr bei virtuellem Format
• § 9b Abs. 2 und § 24 Abs. 3 WEG: Ermächtigung von Wohnungseigentümern zur Vertretung der GdWE gegenüber dem Verwalter und zur Ersatzeinberufung der Versammlung
• Am 1.4.2027 ist in NRW der erste 10-Jahreszyklus rum: Basiswissen Rauchwarnmelder
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Referent:
Moderator:
Swen Jansen
Vorstand VDIV NRW