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Moderatoren
Florian Gerlach
Veranstalter
Termine
- 6. Mai 2026, 07:00 - 08:30
Beschreibung
Schiedsstellenverfahren rechtssicher und ohne Geldverlust einleiten
Entgeltverhandlungen nach § 78a SGB VIII
Viele Träger verlieren Monat für Monat erhebliche Beträge – nicht wegen schlechter Verhandlungsergebnisse, sondern weil sie zu lange warten.
Der Grund ist das strenge Rückwirkungsverbot des § 78d SGB VIII:
Neue Entgelte dürfen grundsätzlich nicht rückwirkend vereinbart werden. Sie gelten erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt – oder im Schiedsstellenverfahren frühestens ab Eingang des Schiedsantrags.
Die teure Verzögerung
Kommt innerhalb von sechs Wochen nach schriftlicher Aufforderung keine Entgeltvereinbarung zustande, kann nach § 78g Abs. 2 SGB VIII die Schiedsstelle angerufen werden.
Wer danach weiter verhandelt, verliert jeden weiteren Monat bares Geld – endgültig.
Beispiel:
5 € Entgeltsteigerung × 40 Plätze × 30 Tage = 6.000 € Verlust pro Monat
Nach drei Monaten: 18.000 € – nicht mehr aufholbar
Inhalt der Fortbildung
• Rückwirkungsverbot nach § 78d SGB VIII: Was gilt – und was nicht?
• Die 6-Wochen-Frist nach § 78g Abs. 2 SGB VIII: Startpunkt, Berechnung, typische Fehler
• Warum „weiterverhandeln“ oft die teuerste Entscheidung ist
• Wann der Schiedsstellenantrag zwingend geboten ist
• Konkrete Rechenbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Praxis
Ihr Nutzen
Sie wissen nach der Fortbildung,
• wann Sie handeln müssen,
• wie Sie rechtssicher die Schiedsstelle anrufen,
• und wie Sie vermeiden, Monat für Monat Geld zu verschenken.