Schiedsstellenverfahren rechtzeitig und rechtssicher einleiten

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Schiedsstellenverfahren rechtzeitig und rechtssicher einleiten
6. Mai 2026, 07:00 - 08:30
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Moderatoren

Moderator 1 des Webinars: Florian Gerlach

Florian Gerlach

Veranstalter

Termine

  • 6. Mai 2026, 07:00 - 08:30

Beschreibung

Schiedsstellenverfahren rechtssicher und ohne Geldverlust einleiten

Entgeltverhandlungen nach § 78a SGB VIII

Viele Träger verlieren Monat für Monat erhebliche Beträge – nicht wegen schlechter Verhandlungsergebnisse, sondern weil sie zu lange warten.

Der Grund ist das strenge Rückwirkungsverbot des § 78d SGB VIII:

Neue Entgelte dürfen grundsätzlich nicht rückwirkend vereinbart werden. Sie gelten erst ab dem vereinbarten Zeitpunkt – oder im Schiedsstellenverfahren frühestens ab Eingang des Schiedsantrags.

Die teure Verzögerung

Kommt innerhalb von sechs Wochen nach schriftlicher Aufforderung keine Entgeltvereinbarung zustande, kann nach § 78g Abs. 2 SGB VIII die Schiedsstelle angerufen werden.

Wer danach weiter verhandelt, verliert jeden weiteren Monat bares Geld – endgültig.

Beispiel:

5 € Entgeltsteigerung × 40 Plätze × 30 Tage = 6.000 € Verlust pro Monat

Nach drei Monaten: 18.000 € – nicht mehr aufholbar

Inhalt der Fortbildung

• Rückwirkungsverbot nach § 78d SGB VIII: Was gilt – und was nicht?

• Die 6-Wochen-Frist nach § 78g Abs. 2 SGB VIII: Startpunkt, Berechnung, typische Fehler

• Warum „weiterverhandeln“ oft die teuerste Entscheidung ist

• Wann der Schiedsstellenantrag zwingend geboten ist

• Konkrete Rechenbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Praxis

Ihr Nutzen

Sie wissen nach der Fortbildung,

• wann Sie handeln müssen,

• wie Sie rechtssicher die Schiedsstelle anrufen,

• und wie Sie vermeiden, Monat für Monat Geld zu verschenken.

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