Stiftung Datenschutz
Als Verantwortliche haben Sie die Pflicht, persönliche Daten nur so lange zu speichern, wie unbedingt nötig. Außerdem sollen betroffene Personen wissen, wie lange ihre Daten aufbewahrt werden.
Personenbezogene Daten müssen gelöscht werden, wenn es keinen Grund mehr gibt, sie zu speichern. Wann das ist, sollen betroffene Personen wissen können.
Im Schritt 11 „Löschen“ erfahren Sie, wann der richtige Zeitpunkt zum Löschen gekommen ist – und warum es manchmal sinnvoll ist, bestimmte Daten nicht sofort zu entfernen.