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Rechtsanwalt und Steuerberater
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Partner
Andreas Jahn berät und vertritt als Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Unternehmer und Unternehmen jeder Rechtsform - auch kommunale Unternehmen und öffentlich-rechtliche Organisationen - bei Gründung, strukturellen Veränderungsprozessen, Einbindung von Investoren, bei der Unternehmensnachfolge, begleitet Unternehmens- und Immobilientransaktionen und vertritt Ihre Interessen im Gesellschafterstreit in Gesellschafterversammlungen und vor Gericht.
Weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden Familienunternehmen, non-profit-Organisationen (Stiftungen, Vereine, Verbände) und das Erbrecht, hier insbesondere die steueroptimierte Vermögensnachfolge und Erbschaftsteuerplanung.
Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht setzt sich Andreas Jahn dafür ein, Ihre Interessen gegenüber Finanzbehörden und vor Finanzgerichten durchzusetzen.
Vermögensentflechtung bei Trennung und Scheidung
Immobilienaufteilung und –überlassung bei Trennung und Scheidung
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"Spekulationsgeschäfte" § 23 Abs. 1 EStG
Grunderwerbsteuer
Vermeidungsstrategien