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Moderatoren
Dr. Daniel Schöneich
Rechtsanwalt
Josephine Klawon
Rechtsanwältin
Termine
- 25. Februar 2026, 08:00 - 08:45
Beschreibung
Seit dem 6. Dezember 2025 ist das neue NIS-2-Umsetzungsgesetz in Deutschland offiziell in Kraft. Damit gelten für tausende Unternehmen – oft ohne dass sie es wissen – schlagartig strengere Anforderungen an die Cybersicherheit. Die Übergangsfristen sind verstrichen, und das Haftungsrisiko für die Geschäftsleitung ist real.
Gehört Ihr Unternehmen dazu? Und wenn ja: Reichen Ihre aktuellen IT-Schutzmaßnahmen für das novellierte BSIG aus?
In diesem kostenfreien 45-minütigen Onlineseminar bringen wir Licht in den Paragrafen-Dschungel. Als Experten für IT-Recht geben wir Ihnen einen kompakten Impuls zur neuen Rechtslage.
Unsere Themen:
• Wer ist betroffen? Wir klären die neuen Schwellenwerte (ab 50 Mitarbeitende / 10 Mio. € Umsatz) und zeigen auf, welche Sektoren – von Energie über Abfallwirtschaft bis hin zur verarbeitenden Industrie – jetzt als „Wichtige“ oder „Wesentliche Einrichtungen“ gelten.
• Was ist zu tun? Erfahren Sie, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach § 30 BSIG und dem „All-Gefahren-Ansatz“ jetzt unverzichtbar sind.
• Q&A-Session: Stellen Sie Ihre Fragen direkt im Anschluss an den Impulsvortrag.
Nutzen Sie diese Gelegenheit für einen rechtlichen Check-up zum Jahresstart 2026. Sichern Sie sich Ihren Platz und vermeiden Sie Bußgelder durch Unwissenheit.