Veranstalter
Lehrgang gem Waffenrecht, bundesweit gültig gem. Waffrecht, staatlich bundesweit anerkannter Lehrgangsträger. Grundlage sind ebenfalls die Sportordnungen der BVA anerkannten Verbände, auch die des DSB und insbesondere die des PSB!
Die Entscheidung, wer als verantwortl. Standaufsicht gem. Waffenrecht und Standgenehmigung der Behörde berufen wird, obliegt dem Betreiber, also i.d.R. dem Vereinsvorstand oder dem gewerblichen Standbetreiber. Es besteht keine "Genehmigungspflicht" durch die Verbände, wie der DSB e.V./ SVS e.V. im April 2025 nach dem "Hickhack im Saarland" klar stellten!
Wir werden uns in diesem, aus unserer Sicht wichtigsten Lehrgang für die Funktionsträger eingehend mit den Aufgaben, Rechten und Pflichten der verantwortlichen Aufsicht beschäftigen. Der Kurs lebt mit Eurer Dynamik und Erfahrung. Die Besprechung von Unfällen anhand vorliegender Schadwaffenmuster gehört ebenzu dazu wie auch der kostenfreie Cafe :-)