***ABGESAGT*** Versicherungswechsel zum Jahresende

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Versicherungswechsel zum Jahresende

Viele Versicherungsverträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zum Laufzeitende. Wer erst im Januar auf die Beitragsrechnung reagiert, kommt meist zu spät. Dies ist eine weit verbreitete Fehleinschätzung, die finanzielle Folgen haben kann. Die Ausnahme von der monatlichen Kündbarkeit ist gesetzlich geregelt und betrifft nahezu alle klassischen Versicherungsverträge.

In einem Lunch & Learn erläutert Versicherungsexperte Philipp Wolf, welche Verträge besonders prüfenswert sind, worauf bei einem Wechsel zu achten ist und wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.

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