Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie!

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Moderator 1 des Webinars: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Katrin Reinhardt

Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Wer entscheidet, bestimmen Sie

Wer infolge Krankheit oder Unfall seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, benötigt einen Menschen, der sich darum kümmert. Grundsätzlich bestimmt das Betreuungsgericht, wer für eine nicht entscheidungsfähige Person die gesetzliche Vertretung übernimmt. Wer hierzu konkrete Vorstellungen hat, kann in einer Betreuungsverfügung festlegen, wen das Gericht auswählen soll.

Der Patientenverfügung eine Stimme geben oder Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen – das geht auch mit einer Vorsorgevollmacht. Gleichzeitig kann damit eine gerichtlich angeordnete Betreuung vermieden werden.

In den Online-Vorträgen zeigen die Verbraucherzentralen, was im Einzelnen zu beachten ist und wo Stolpersteine liegen können. Die Vorträge richten sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in rechtlichen, finanziellen oder gesundheitlichen Angelegenheiten selbst regeln wollen.


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Nützliche Links zum Thema

Vorsorgevollmacht: Warum sie so wichtig ist
Betreuungsverfügung - Was sie im Bedarfsfall regelt  
Selbstbestimmt - die Online-Vorsorgedokumente der Verbraucherzentralen 
Individuelles Notfallkärtchen
Das Notvertretungsrecht für Ehegatten: Was ist das? 

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Bild: © iStock-DGLimages

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