Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

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Moderatoren

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Verbraucherzentrale RLP

Veranstalter

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Michael Gundall

Fernsehexperte
Verbraucherzentale RLP

Beschreibung

Nächstes Jahr endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Die Verbraucherzentrale hat daher unter www.vz-rlp.de/kabel die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale ein Webseminar an. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in einem Web-Seminar und beantwortet Fragen der Betroffenen. Fragen der Teilnehmenden können über einen Chat gestellt werden. Das Web-Seminar findet am 15. Dezember 2023, um 14:30 Uhr statt und dauert circa 90 Minuten. Die Teilnahme ist kostenlos.

Um teilnehmen zu können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal ist ein Kopfhörer. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum erhalten Interessierte im Anschluss an die Anmeldung.

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