Was ändert sich beim Kabelfernsehen?

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Michael Gundall

Experte

Verbraucherzentrale RLP

Beschreibung

Nächstes Jahr endet das Nebenkostenprivileg der Kabelnetzbetreiber. Bisher konnten Hauseigentümer und Hausverwaltungen Sammelverträge mit den Kabelnetzbetreibern abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung abrechnen. Ab Juli 2024 entfällt die sogenannte Umlagefähigkeit und die Kosten für das Kabelfernsehen dürfen nicht mehr über die Mietnebenkosten abgerechnet werden. Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen können sich ab diesem Zeitpunkt frei für einen Empfangsweg wie DVB-T2, Internetfernsehen oder Streamingdienste entscheiden, ohne zusätzlich für das Kabelfernsehen zahlen zu müssen.

Die Verbraucherzentrale hat daher unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/kabel die wichtigsten Fragen zusammengestellt. Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale ein Webseminar an. Michael Gundall, Fernsehexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, informiert in einem Web-Seminar und beantwortet Fragen der Betroffenen.

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