ACHTUNG! Übergangsfrist bis 31.12.2025 - Eintragung von Beschlüssen ins Grundbuch

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Referent und Moderator

Moderator 1 des Webinars: Referent:<br>RA Dr. Wolfgang J.M. Lang<br>

Referent:
RA Dr. Wolfgang J.M. Lang

Kanzlei Dr. Caspers, Mock & Partner mbB

Moderator 2 des Webinars: Moderator:<br>Carsten Vienken<br>

Moderator:
Carsten Vienken

Fachbeirat VDIV NRW

„Was muss nach dem WEMoG 2020 alles im Grundbuch nachgetragen werden – Schlummernde Pflichten des Verwalters, damit die GdWE nicht nachtragend wird… – Achtung: Hier drohen Haftungsfallen für den Verwalter – Übergangsfrist bis 31.12.2025!"

Die erste große WEG-Reform 2007 sorgte mit der Einführung der Beschlusssammlung auch für eine gesteigerte Transparenz der Rechtslage durch Beschlüsse auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel. Dadurch sollen u.a. Rechtsnachfolger in einem gesonderten Medium ein Bild von der Rechtslage in der GdWE erhalten. Zunächst hielt der Reformgesetzgeber des WEMoG 2020 die Beschlusssammlung für ein in der Praxis nicht bewährtes Instrument. Freilich ist es ein Segen, dass die Beschlusssammlung aber gleichwohl doch beibehalten wurde. Zusätzlich wurden aber zur weiteren Erhöhung der Transparenz der Rechtslage einige Regelungen geschaffen, wonach solche Öffnungsklausel-Beschlüsse nunmehr ins Grundbuch einzutragen sind.

Auch Veräußerungsbeschränkungen wie die Verwalterzustimmung sind im Grundbuch einzutragen. Dasselbe gilt für die vereinbarte Erwerberhaftung für Hausgeldrückstände des Voreigentümers. Bei Liegenschaften mit häufigen Zahlungsausfällen der Miteigentümer ist dies ein ungemein wichtiges Instrument zur finanziellen Sanierung.

Für Altbeschlüsse dieser Art und Vereinbarungen gelten für die Nachtragung ins Grundbuch Übergangsfristen. Hier lauern nicht unerhebliche Haftungsfallen für den Verwalter, wenn er diese nicht erkennt und verspätet tätig wird.

Webinarinhalte:

- Beschlusssammlung

   Bedeutung

   Inhalte

- WEMoG 2020 und die neue Pflichtenliste für den Verwalter bzgl. Grundbucheintragungen

   Was nachzutragen ist?

   Bis wann muss nachgetragen werden?

   Was gilt in der Übergangszeit?

- Verfahren für die Eintragung

- Haftungsfragen für den Verwalter

                                                                  

                                               49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder

                                               99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder


Referent:
RA Dr. Wolfgang J.M. Lang

Anwaltskanzlei & Immobilienrechtliche Fachseminare

Selbständiger Rechtsanwalt, Referent für Immobilienrechtliche Fachseminare sowie Syndikusrechtsanwalt bei Haus & Grund Bonn/Rhein-Sieg und Autor für Fachzeitschriften





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