Zitterbeschlüsse - Wie schützt sich der Verwalter vor Haftungsrisiken?
Als Versammlungsleiter muss der Verwalter die Wohnungseigentümer über Beschlussanträge abstimmen lassen. Nicht selten zeichnet sich ab, dass ein mehrheitlich gewollter Beschlussantrag formell oder materiell (inhaltlich) nicht ganz sauber ist, im Falle einer rechtzeitigen und schlüssig begründeten Anfechtungsklage also vom Gericht für ungültig erklärt werden könnte. Für den Verwalter gibt es Haftungsrisiken, aber auch Auswege, die er kennen und bei der Versammlungsleitung umsetzen sollte, um nicht am Ende für die Prozesskosten, die der Gemeinschaft entstanden sind, einstehen zu müssen. Das Seminar geht Fragen aus der Praxis nach mit vielen Formulierungshilfen, taktischen Tipps und Fallbeispielen: was ist überhaupt ein Zitterbeschluss? Arten von Beschlussmängeln (formelle und materielle), Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit, Bestandskraft, Beschlusskompetenz der Eigentümer, Beschlussergebnisverkündungskompetenz des Verwalters. Hinweispflichten des Versammlungsleiters usw.
49,00 € zzgl. MwSt. für Mitglieder
99,00 € zzgl. MwSt. für Nichtmitglieder
Dr. Jan-Hendrik SchmidtWIR Breiholdt Nierhaus Schmidt
Moderator:
Michael de Iaco
Vorstandsvorsitzender VDIV NRW